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Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Mutter gilt bei mehr als 60 Prozent der Betreuung als alleinerziehend

Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Mutter gilt bei mehr als 60 Prozent der Betreuung als alleinerziehend
Ab wann ist ein Elternteil alleinerziehend? Diese Frage klärt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Geklagt hatte eine Mutter, der Unterhaltsvorschuss verwehrt wurde.

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